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Besuchsregelung

Update: 15.05.2021 – Mit der Neufassung der Einrichtungsschutzverordnung ist die Begrenzung auf zwei Besucher/innen, die ein/e Bewohner/in täglich empfangen darf, abgeschafft worden; die Anzahl der Besucher/innen ist nun also nicht mehr begrenzt. Trotzdem ist es bei uns nach wie vor erforderlich, dass Besuche vorher angemeldet werden. Auch ist die tägliche Besuchszeit weiterhin von 14.30 Uhr bis 17.00 Uhr (letzter Einlass) begrenzt.

Der bisher vor den Besuchen erforderliche Schnelltest entfällt, wenn ein/e Besucher/in zweimal gegen Covid-19 geimpft wurde und die letzte Impfung mindestens 14 Tage zurückliegt. Dies muss durch das Impfbuch bzw. die entsprechende Impfbescheinigung nachgewiesen werden. Außerdem kann auch bei Personen, die nach einer Corona-Infektion als genesen gelten, auf den Schnelltest verzichtet werden. In diesem Fall ist als Nachweis die Vorlage des positiven PCR-Tests, der mindestens 28 Tage und maximal sechs Monate zurückliegen darf, erforderlich.

Besucher/innen mit Covid-19-typischen Krankheitssymptomen und Personen, die aus einem vom Robert-Koch-Institut als Risikogebiet eingestuften Land eingereist sind, erhalten generell weiterhin keinen Zutritt in unser Haus.

 


Update: 31.03.2021 - Nach der „2. Corona-Einrichtungsschutzverordnung“, die am 01. April 2021 in Kraft tritt, können Bewohner/innen von Pflegeeinrichtungen „täglich Besuche von bis zu zwei Personen empfangen“.

Es ist jedoch weiterhin eine vorherige Anmeldung der Besuche erforderlich. Auch alle bisherigen Schutzmaßnahmen, wie vor allem

die Registrierung aller Besucher/innen

die Durchführung von Schnelltest unmittelbar nach dem Betreten unseres Hauses

die Maskenpflicht (FFP2-, KN95- oder N95-Masken) während des gesamten Aufenthaltes

alle Hygienemaßnahmen und

die Abstandsregeln

bleiben unverändert bestehen.
 


Update: 22.12.2020 - Gemäß der 2. Corona-Einrichtungsschutzverordnung kann jede/r Bewohner/in zweimal in der Woche Besuch empfangen. Die Besuche müssen vorher angemeldet werden und jede/r Besucher/in muss sich nach dem betreten unseres Hauses einem Corona-Schnelltest unterziehen. Besuchszeiten sind täglich von 14.30 bis 17.45 Uhr.

Update: 2.10.2020 - Nach dem Beschluss der Hessischen Landesregierung wurden die landesweit für alle Pflegeeinrichtungen geltenden Besuchsbeschränkungen aufgehoben. Die Heime wurden dafür jedoch verpflichtet, auf Grundlage ihres Hausrechts im Rahmen des ohnehin vorzuhaltenden „Schutzkonzepts“ ab 29. September eigene Besucherregelungen zu erlassen. Aufgrund der steigenden Infektionszahlen haben wir uns entschlossen, die Besuchsmöglichkeiten nicht weiter zu lockern. Die Regelung, nach der jede/r Bewohner/in bis zu dreimal in der Woche Besuch von einer/einem Angehörigen oder einer sonstigen nahestehenden Person erhalten kann, bleibt bei uns weiter bestehen.

Auch darf der Besuch weiterhin lediglich im Zimmer des/der Bewohner/in oder im Randbereich unserer Terrasse, nicht jedoch auf sonstigen Allgemeinflächen, wie beispielsweise in unserem Speiseraum stattfinden. Während der gesamten Dauer des Aufenthaltes in unserem Hause ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen (keine textilen Alltagsmasken, sondern mindestens OP-Masken). Auch sind die Abstandsregeln selbstverständlich einzuhalten.

Wir sind verpflichtet, den Vornamen, Namen und die Telefonnummer jedes/jeder Besucher/in zu dokumentieren. Unsere Haustür bleibt daher weiterhin verschlossen. Besucher/innen müssen sich über die Türklingel anmelden und registrieren lassen.

Die Besuche sind an die Bedingung geknüpft, dass alle von uns, auf Grundlage der Empfehlungen des Robert Koch Instituts und des Hessischen Sozialministeriums, angeordneten Hygieneregeln strikt eingehalten werden. Diese Hygieneregeln hängen u.a. in unserem Eingangsbereich aus. Andernfalls sind wir berechtigt, Besuche des/der betreffenden Angehörigen bzw. der nahe stehenden Person zu unterbinden.

 

 

Und das ist für unsere großartigen Mitarbeiter/innen sowie alle anderen "Held/innen des Alltags":

https://www.youtube.com/watch?v=pV5-_LtjgMk

Ihr seid die Coolsten im ganzen Land - Gottseidank!!!

Danke, Wolfgang! Bliev jesund!!!

BesuchsverbotBild: Th. Wahle