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Entgeltveränderungen

Die Höhe des Heimentgelts wird zwischen unserer Einrichtung und den Pflegekassen sowie dem Sozialamt der Stadt Frankfurt vereinbart. Eine beabsichtigte Erhöhung des Heimentgelts wird Selbstzahler/innen spätestens vier Wochen vor der Wirksamkeit schriftlich mitgeteilt und begründet.

Bei Leistungsempfängern der Pflegeversicherung wird eine Erhöhung des Entgelts nur wirksam, soweit das erhöhte Entgelt den Regelungen der Pflegeversicherung entspricht. Der Bewohner/die Bewohnerin ist im Falle einer Erhöhung berechtigt, den Vertrag jederzeit zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die Erhöhung wirksam werden soll.