Heimkosten
Die Heimkosten decken folgende Leistungen ab:
- Unterkunft
- Betriebskosten des Gebäudes
- Hausmeisterservice
- Reinigung der Bewohnerzimmer und Allgemeinflächen
- Wäscheservice (mit Ausnahme der chemischen Reinigung)
- Verpflegung
- Verwaltung
- Betreuungsangebote
- Pflege
Neben den Heimkosten können bei Inanspruchnahme folgende weitere Kosten entstehen:
- zusätzliche Getränke siehe auch
- chemische Reinigung von Kleidungsstücken siehe auch
- Friseur siehe auch
- Fußpflege siehe auch
- Telefon siehe auch
Die Höhe des Heimentgelts richtet sich nach dem Pflegegrad. Jede/r Bewohner/in muss in der Regel mindestens dem Pflegegrad 2 nach dem Pflegeversicherungs-gesetz zugeordnet sein.
Der Pflegegrad wird von der zuständigen Pflegekasse nach einem Gutachten des zuständigen Medizinischen Dienstes festgelegt
Die Kosten in den einzelnen Pflegegraden betragen bei uns pro Tag:
PG 1 |
PG 2 | PG 3 | PG 4 | PG 5 | |
Pflegekosten | 48,54 € | 60,10 € | 76,28 € | 93,14 € | 100,70 € |
Ausbildungszuschlag | 2,98 € | 2,98 € | 2,98 € | 2,98 € | 2,98 € |
Ausbildungsumlage | 1,83 € | 1,83 € | 1,83 € | 1,83€ | 1,83 € |
„Ehrenamtszuschlag“ | 0,39 € | 0,39 € | 0,39 € | 0,39 € | 0,39 € |
Unterkunft |
17,57 € | 17,57 € | 17,57 € | 17,57 € | 17,57 € |
Verpflegung |
11,71 € | 11,71 € | 11,71 € | 11,71 € | 11,71 € |
Investitionskosten | 28,85 € | 28,85 € | 28,85 € | 28,85 € | 28,85 € |
Gesamtentgelt | 111,87 € | 123,43 € | 139,61 € | 156,47 € | 164,03 € |
Die Leistungen der Pflegekassen betragen pro Monat:
Pflegegrad 1 € 125,-/Monat
Pflegegrad 2 € 770,-/Monat
Pflegegrad 3 € 1.262,-/Monat
Pflegegrad 4 € 1.775,-/Monat
Pflegegrad 5 € 2.005,-/Monat
Für die verbleibenden Kosten muss der/die Bewohner/in selbst aufkommen. Wenn er/sie dazu nicht in der Lage ist, kann das zuständige Sozialamt die Restkosten übernehmen. Dazu muss vor dem Heimeinzug ein entsprechender Antrag gestellt werden. Zuständig für alle Frankfurter Bürger/innen ist das
Sozialamt der Stadt Frankfurt
Rathaus für Senioren
Hansaallee 150
60322 Frankfurt
Tel.: 212-49922.
Für alle Interessenten, die ihren 1. Wohnsitz vor dem Heimeinzug außerhalb von Frankfurt haben, ist das örtliche Sozialamt für die Heimkostenübernahme zuständig.
Unsere Einrichtung ist gemeinnützig. Die Entgeltsätze entsprechen den Selbstkosten und sind daher auch von den Landesverbänden der Pflegekassen und vom Frankfurter Sozialamt anerkannt.