Leistungen

Unser Haus liegt in einer ruhigen, gehobenen Wohngegend im Frankfurter Westend. In unmittelbarer Nähe befindet sich die Haltestelle „Westend“ der U-Bahnlinien U 6 und U 7, mit denen die Frankfurter Innenstadt in nur wenigen Minuten zu erreichen ist. Auch der Palmengarten, der Grüneburgpark und der Botanische Garten sind nicht weit entfernt.

Im Stadtteil befinden sich verschiedene Restaurants, Cafés, Supermärkte, Geschäfte, Friseursalons und Banken.

Mit nur 47 Bewohner/innen ist unsere 1997 eröffnete Einrichtung relativ klein und somit überschaubar. Wir verfügen ausschließlich über Einzelzimmer, die zwischen 18 und 25 qm groß sind und sich über 6 Etagen verteilen. Alle Wohnräume sind mit einer eigenen Dusche und Toilette ausgestattet; die Hälfte hat außerdem einen Balkon. Ab dem 4. OG sind alle Zimmer mit einer Klimaanlage ausgestattet.

Zur Grundmöblierung der Wohnräume gehören ein Schrank (mit integriertem Kühlschrank und einem kleinen Safe) sowie ein elektrisch verstellbares Pflegebett mit entsprechendem Nachttisch. Die weitere Möblierung des Zimmers können die Bewohner/innen selbst vornehmen. Sollte dies nicht möglich oder gewünscht sein, stellen wir seitens des Hauses selbstverständlich auch eine Sitzecke sowie eine Kommode zur Verfügung. Außerdem verfügen alle Zimmer über eine Notrufanlage, Telefon-, Fernseh- und Rundfunkanschluss sowie WLAN. Zur weiteren Ausstattung gehören Gardinen, Vorhänge und die Beleuchtung.

An Gemeinschaftsräumen bieten wir einen Speiseraum mit einer kleinen Bibliothek, einen großen Therapie- und Veranstaltungsraum, eine Wohnküche und ein Raucherzimmer. Außerdem hat jeder Etagenflur eine Sitzecke. Unsere Terrasse lädt bei schönem Wetter zum Aufenthalt im Freien ein. In unserem 5. OG befinden sich ein Wannenbad sowie ein kleiner Friseursalon.

Unsere pflegerische Versorgung richtet sich nach den Prinzipien der ganzheitlichen, aktivierenden und bedürfnisorientierten Pflege. Sie wird nach dem anerkannten Stand der pflegewissenschaftlichen Erkenntnisse erbracht.

Inhalt der allgemeinen Pflege- und Betreuungsleistungen sind die im Einzelfall erforderlichen Hilfen zur Unterstützung im Tagesablauf, die teilweise oder vollständige Übernahme von Verrichtungen, die Beaufsichtigung und Anleitung. Die Selbständigkeit der Bewohner/innen soll dabei möglichst weit erhalten oder wiederhergestellt werden.

Soweit für die Erbringung der Pflege Hilfsmittel erforderlich sind, die ausschließlich der Pflegeerleichterung dienen, werden diese von unserer Einrichtung gestellt. Hilfsmittel, die in den Leistungsbereich der Gesetzlichen Krankenversicherung fallen, müssen für den/die Bewohner/in dagegen ärztlicherseits verordnet werden (z.B. individuell angepasste Rollstühle). Wir beraten Sie darüber gerne und sind auf Wunsch auch bei der Bestellung der Hilfsmittel behilflich.

Die Pflegeleistungen umfassen je nach individuellem Bedarf im Einzelnen:

A) Grundpflege

  •       Hilfe beim Aufstehen und Zubettgehen
  •       Hilfe beim An- und Auskleiden
  •       Hilfe bei der Körperpflege
  •       Hilfe beim Baden und Duschen
  •       Hilfe bei Ausscheidungen
  •       Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
  •       Hilfe bei der Fortbewegung
  •       Hilfe bei der Nutzung von Hilfsmitteln
  •       Wechseln der Bettwäsche
  •       Hilfe beim Betten und bei der Lagerung
  •       Durchführung von prophylaktischen Maßnahmen
  •       Hilfe bei der Beschaffung von Medikamenten
  •       Begleitung zum Arzt bei ärztlichen Visiten

 

B) Behandlungspflege gemäß ärztlicher Anordnung

  •       Verbandwechsel, Wundversorgung
  •       Einreibung, Wickel
  •       Blutzucker- und Blutdruckmessung
  •       Puls-, Temperatur- und Gewichtskontrolle
  •       Überwachung von Flüssigkeitsbilanzen
  •       Versorgung mit Kompressionsstrümpfen
  •       Injektionen
  •       Dekubitusversorgung
  •       Anuspraeterversorgung
  •       Katheterpflege
  •       Einlauf/Darmentleerung
  •       Medikamentenüberwachung und -verabreichung
  •       Sondenernährung
  •       spezielle Krankenbeobachtung und Krankenüberwachung
  •       Kälte- und Wärmebehandlung
  •       Bewegungs- und Gehübungen.

 

Dafür stehen ausgebildete Altenpfleger/innen sowie Gesundheits- und Krankenpfleger/innen rund-um-die-Uhr zur Verfügung. Der Anteil von ausgebildetem Personal liegt bei uns weit über der gesetzlich vorgeschriebenen Fachkraftquote von 50 Prozent.

Die ärztliche Versorgung erfolgt durch niedergelassene Ärztinnen/Ärzte. Dabei besteht für die Bewohner/innen freie Arztwahl unter der Bedingung, dass der behandelnde Arzt bzw. die behandelnde Ärztin zu regelmäßigen Hausbesuchen bei dem Bewohner/der Bewohnerin bereit ist. Sollte dies nicht sichergestellt sein, empfehlen wir, sich für einen der ortsansässigen Ärztinnen/Ärzte zu entscheiden, die ohnehin regelmäßig zu Visiten/Hausbesuchen zu uns kommen.

Bei Bedarf können Fachärzt/innen verschiedener Disziplinen konsiliarärztlich hinzugezogen werden

Unsere Bewohner/innen können in der Regel wöchentlich unter mehr als 20 Gruppenangeboten, wie zum Beispiel Gymnastik, Gedächtnistraining, Sing-, Gesprächs- und Spielkreise wählen. Auch regelmäßige Ausflugsfahrten werden angeboten. Konzerte, Kleinkunstaufführungen, Lesungen, Vorträge und weitere kulturelle Veranstaltungen sowie alle Feste und Feiern des Jahresverlaufs runden unser Programm ab.

Dabei achten wir aber selbstverständlich auch den Wunsch und das Bedürfnis von Bewohner/innen nach Rückzug.

Unser Veranstaltungs- und Kulturprogramm wurde im Jahr 2005 mit dem damals erstmals vom Magistrat der Stadt Frankfurt verliehenen „Preis für vorbildliche Angebote in Einrichtungen der stationären Altenhilfe“ und im Jahr 2019 mit dem „Geras-Preis“ der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) ausgezeichnet.

Im Rahmen des „Frankfurter Programms Würde im Alter“ führen wir bereits seit dem Jahre 2001 ein „Projekt zur Verbesserung der psychosozialen Betreuung überwiegend von Bewohner/innen mit Demenz und psychischen Erkrankungen“ durch. Weitere Angebote der Einzelbetreuung erfolgen vor allem durch unsere zusätzlichen Betreuungskräfte nach dem SGB XI sowie nach Absprache und im Rahmen der Kapazitäten auch durch ehrenamtliche Besuchsdienste.

Im Rahmen der pflegerischen Versorgung sowie unserer Einzelbetreuung umfasst unser Leistungsangebot des Weiteren:

  • Wasch- und Anziehtrainung
  • Mobilitätstraining
  • Orientierungstraining
  • Kontinenztraining
  • Anleitung zum strukturierten Tagesablauf
  • Beratungs- und Gesprächsangebote
  • Krisenintervention
  • Unterstützung zur Verarbeitung existentieller Lebenserfahrungen
  • Maßnahmen zur Förderung der Selbsthilfe und Selbständigkeit
  • Unterstützung der sozialen Integration und zur Teilnahme am kulturellen Leben
  • Vermittlung ärztlicher Hilfe unter Beachtung der freien Arztwahl
  • Vermittlung von Krankengymnastik, funktioneller Ergotherapie  und logopädischer Behandlung nach ärztlicher Anordnung
  • Sterbebegleitung

 

Ärztlich verordnete therapeutische Maßnahmen, wie Krankengymnastik, Massagen, Ergotherapie und Logopädie können von Therapiepraxen, mit denen wir kooperieren, erbracht werden.

Die seelsorgerische Betreuung der katholischen und evangelischen Gläubigen erfolgt durch die ortsansässigen Kirchengemeinden St. Antonius und Hoffnungsgemeinde, mit denen wir zusammenarbeiten. Seitens der Gemeinden werden regelmäßig Andachten sowie auf Wunsch und bei Bedarf Einzelgespräche angeboten. Darüber hinaus steht unser Haus aber selbstverständlich auch Mitgliedern anderer Glaubensrichtungen offen. Auf Wunsch sind wir bei der Vermittlung von Kontakten zu seelsorgerischen Angeboten gerne behilflich.

Um den Bewohner/innen einen selbstbestimmten Tagesablauf zu ermöglichen, bestehen die folgenden flexiblen Essenszeiten:

Frühstück: 7.30 – 10.00 Uhr
Mittagessen: 12.00 – 13.00 Uhr
Nachmittagskaffee: 15.00 – 16.00 Uhr
Abendessen: 18.00 – 19.00 Uhr

Darüber hinaus haben Bewohner/innen die Möglichkeit, Mahlzeiten auf Wunsch vor- oder nachgereicht zu bekommen.

Damit die Bewohner/innen auch beim Essen über Wahlmöglichkeiten verfügen, bieten wir Frühstück und Abendessen als Büfett an; zum Nachmittagskaffee erwartet die Bewohner/innen täglich ein Kuchenbüfett. Die Nutzung der Büfetts wird selbstverständlich von Servicekräften unterstützt.

Das Mittagessen besteht aus drei Gängen. Dabei können die Bewohner/innen zwischen drei Vollkostmenüs (davon ein vegetarisches) wählen, die einmal in der Woche vorbestellt werden.

Die Mahlzeiten können von den Bewohner/innen, je nach Wunsch, im gemeinsamen Speiseraum oder in ihren Wohnräumen eingenommen werden.

Ein ausreichendes Getränkeangebot ist in den Heimkosten enthalten. Die Bewohner/innen erhalten zu allen Mahlzeiten Getränke. Außerdem steht im Speiseraum rund-um-die-Uhr Saft und Mineralwasser bereit. Ebenso erhalten die Bewohner/innen kostenlos Mineralwasser in ihre Zimmer geliefert. Weitere Getränke (wie z.B. Limonade, Säfte, Bier, Wein oder Sekt) kann der/die Bewohner/in in unserem Hause gegen gesonderte Berechnung einkaufen.

Des Weiteren bieten wir einen Einkaufsservice für den nahegelegenen Supermarkt an.

Für private Feierlichkeiten stellen wir den Bewohner/innen kostenlos Räumlichkeiten zur Verfügung. Auch die Verköstigung bei einer privaten Feier kann unsererseits übernommen werden. Unser Küchenleiter berät dabei gerne und erstellt ein Angebot über die dabei entstehenden Kosten.

 

Die Reinigung der Bewohnerzimmer und der Allgemeinflächen erfolgt durch unser hauseigenes Reinigungsteam. Sie wird täglich durchgeführt; srfolgt in der Regel jedoch nur eine Sichtreinigung.

Die Fensterreinigung wird durch einen Dienstleistungspartner erbracht.

Unser Haus stellt in der Regel die Bettwäsche sowie die Frotteewäsche zur Verfügung. Für die Privatwäsche erhält jeder Bewohner/jede Bewohnerin einen Wäschesack, in dem die getragene Wäsche gesammelt wird. Zweimal wöchentlich wird die Wäsche von der „Wäscherei Reinhardt“ abgeholt und gewaschen. Die gewaschene Wäsche wird ebenfalls zweimal in der Woche bewohnerbezogen angeliefert.

Um Verwechslungen von Wäschestücken zu vermeiden, muss die Privatwäsche gezeichnet sein. Die Zeichnung der Wäsche wird kostenlos von unserer Vertragswäscherei vorgenommen.

Das Waschen der Bettwäsche, Frotteewäsche und Privatwäsche ist im Heimentgelt enthalten. Die Kosten für eine chemische Reinigung von Textilien müssen dem/ der Bewohner/in allerdings gesondert in Rechnung gestellt werden.

Auf Wunsch können sich Bewohner/innen in unserer Verwaltung ein kostenloses Verwahrgeldkonto einrichten lassen. Selbstzahler/innen zahlen dazu einen angemessenen Betrag auf dieses Konto ein. Bei Empfänger/innen von Sozialhilfe wird der monatlich seitens des Sozialamtes gezahlte Barbetrag diesem Konto gutgeschrieben.

Die Bewohner/innen können von diesem Konto Bargeld abheben oder Leistungen, wie z.B. Fußpflege oder Friseur (siehe Nr. 9) bargeldlos begleichen. Einmal im Monat erhält der/die Bewohner/in bzw. sein/ihr gesetzlicher Vertreter/in einen Kontoauszug mit den Bewegungen und dem aktuellen Kontostand des Verwahrgeldkontos.

Fußpflege und Frisör kommen regelmäßig (in der Regel einmal wöchentlich) ins Haus.

Sofern der Bewohner/die Bewohnerin entsprechende Leistungen in Anspruch nimmt, sind diese gesondert mit der Fußpflegerin bzw. der Friseurin abzurechnen.

Jedes Zimmer verfügt über einen Telefonanschluss für unsere Nebenstellenanlage. Bei Inanspruchnahme dieses Anschlusses beträgt die monatliche Gebühr € 10,00. Neben der Grundgebühr sind darin sämtliche Telefongespräche in das Festnetz- und das Mobilfunknetz enthalten. Für die Nutzung von Service-Diensten bestehen in der Regel Sondertarife. Wir behalten uns daher vor, dadurch entstandene Gebühren gesondert in Rechnung zu stellen. Auf Wunsch können die Bewohner/innen von uns einen kostenlosen WLAN-Zugang erhalten.

Alle Zimmer verfügen über einen Fernseh- und Radioanschluss. Bei der Einrichtung der Empfangsgeräte unterstützt unser Haustechniker die Bewohner/innen gerne. Alle Bewohner/innen haben die Möglichkeit, sich vom Rundfunkbeitrag abzumelden, sodass dann keine Gebühren mehr zu entrichten sind. Nähere Informationen sind bei der Heimleitung oder der Verwaltung erhältlich: im Einzelfall können wir nach Absprache die Abmeldung auch für den/die Bewohner/in vornehmen.

Die Heimkosten decken folgende Leistungen ab:

  • Unterkunft
  • Betriebskosten des Gebäudes
  • Hausmeisterservice
  • Reinigung der Bewohnerzimmer und Allgemeinflächen
  • Wäscheservice (mit Ausnahme der chemischen Reinigung)
  • Verpflegung
  • Verwaltung
  • Betreuungsangebote
  • Pflege


Neben den Heimkosten können bei Inanspruchnahme folgende weitere Kosten entstehen:

  • zusätzliche Getränke
  • chemische Reinigung von Kleidungsstücken
  • Friseur
  • Fußpflege
  • Telefon

Die Höhe des Heimentgelts richtet sich nach dem jeweiligen Pflegegrad. Dazu muss jede/r Bewohner/in nach dem Pflegeversicherungsgesetz mindestens in Pflegegrad 2 eingestuft sein. Ein Heimeinzug ohne Pflegegrad bzw. mit Pflegegrad 1 ist in der Regel nicht möglich.

Der Pflegegrad wird von der zuständigen Pflegekasse nach einem Gutachten des zuständigen Medizinischen Dienstes festgelegt.

Die Leistungen der Pflegekassen betragen pro Monat:

Pflegegrad 2         €   770,-/Monat
Pflegegrad 3         € 1.262,-/Monat
Pflegegrad 4         € 1.775,-/Monat
Pflegegrad 5         € 2.005,-/Monat

Darüber hinaus erhalten die Bewohner/innen je nach Länge Heimaufenthaltes sogenannte Leistungszuschläge auf die Kosten, sodass sich ihr Eigenanteil entsprechend verringert.

Für die dann noch verbleibenden Kosten muss der/die Bewohner/in selbst aufkommen. Wenn er/sie dazu nicht in der Lage ist, kann das zuständige Sozialamt die Restkosten übernehmen. Dazu muss vor dem Heimeinzug ein entsprechender Antrag gestellt werden. Zuständig für alle Frankfurter Bürger/innen ist das

Sozialamt der Stadt Frankfurt
Rathaus für Senioren
Hansaallee 150
60322 Frankfurt
Tel.: 212-49922.

Für alle Interessenten, die ihren 1. Wohnsitz vor dem Heimeinzug außerhalb von Frankfurt haben, ist das örtliche Sozialamt des jeweiligen Wohnortes für die Heimkostenübernahme zuständig.

Unsere Einrichtung ist gemeinnützig. Die Entgeltsätze entsprechen den Selbstkosten und sind daher auch von den Landesverbänden der Pflegekassen und vom Frankfurter Sozialamt anerkannt.

Die Höhe des Heimentgelts wird zwischen unserer Einrichtung und den Pflegekassen sowie dem Sozialamt der Stadt Frankfurt vereinbart. Rechtsgrundlage für eine Erhöhung des Heimentgelts bildet § 9 Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz. Danach ist eine beabsichtigte Erhöhung des Entgelts Selbstzahler/innen spätestens vier Wochen vor der Wirksamkeit schriftlich mitzuteilen und zu begründen. Bei Leistungsempfängern der Pflegeversicherung wird eine Erhöhung des Entgelts nur wirksam, soweit das erhöhte Entgelt den Regelungen der Pflegeversicherung entspricht. Der Bewohner/die Bewohnerin ist im Falle einer Erhöhung berechtigt, den Vertrag jederzeit zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die Erhöhung wirksam werden soll.
Ändert sich nach unserer Einschätzung der Pflege- oder Betreuungsbedarf eines Bewohners/einer Bewohnerin ist sein/ihr Pflegegrad durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) bei einer so genannten „Nachbegutachtung“ zu überprüfen. Der/die Bewohner/in bzw. sein/ihr gesetzliche/r Vertreter/in ist verpflichtet eine solche Nachbegutachtung nach unserer schriftlich begründeten Aufforderung bei der Pflegekasse zu beantragen. Sollte die Nachbegutachtung eine Änderung des Pflegegrads ergeben, werden sowohl unsere Leistungen als auch das Heimentgelt entsprechend angepasst. Aufgrund des Anfang 2017 eingeführten „Einrichtungseigenen Eigenanteils“ entstehen für den/die Bewohner/in dadurch jedoch keine höheren Kosten. Der bestehende Heimvertrag kann unsererseits aufgelöst werden, wenn Veränderungen des Krankheitsbildes eines Bewohners/einer Bewohnerin eintreten, für die unsere Einrichtung personell, baulich oder apparativ nicht ausgestattet ist. Dabei handelt es sich um:
  • die Notwendigkeit einer Unterbringung in einem geschlossenen Bereich
  • schwere Verhaltensauffälligkeiten, die zu einer erheblichen Selbstgefährdung des Betroffenen oder zu einer Gefährdung anderer Personen führen
  • die Erkrankung an einem apallischen Syndrom (Wachkomapatienten)
  • beatmungspflichtige Bewohner/innen
Gemäß der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung ergibt sich für uns u.a. die Verpflichtung, alle Bewohner/innen bzw. deren rechtlichen Vertreter/innen explizit darüber zu informieren, dass wir ihre personenbezogenen Daten speichern und verarbeiten. Die Speicherung und Verarbeitung dieser Daten dient einzig der Erfüllung unserer Pflichten aus dem Heimvertrag, wobei die personenbezogenen Daten von uns vertraulich behandelt werden. Soweit es für die Erfüllung des Heimvertrages erforderlich ist, erfolgt auch eine Übermittlung bestimmter Daten an Dritte, wie vor allem Ärztinnen/Ärzte, Krankenhäuser, Therapeut/innen, Apotheken und Sozialleistungsträger. Die Bewohner/innen bzw. deren gesetzlichen Vertreter/innen haben das Recht, jederzeit kostenlos Auskunft über die von ihnen gespeicherten Daten zu erhalten.

Kontaktdaten und Ansprechpartner:

Name der Einrichtung:  Altenpflegeheim Justina von Cronstetten Stift
Adresse: Arndtstr. 38, 60325 Frankfurt
Telefon: 069/975852-0
Fax: 069/975852-75
E-Mail: altenpflegeheim@justina-von-cronstetten-stift.de
Homepage: www.justina-von-cronstetten-stift.de

Träger: Altenpflegeheim Justina von Cronstetten Stift gGmbH
(Alleingesellschafter ist die Cronstett- und Hynspergische evangelische Stiftung,

Lindenstr. 19, 60325 Frankfurt)

 

Geschäftsführung: Michael Graber-Dünow
Telefon: 069/975852-61
E-Mail: geschaeftsfuehrung@justina-von-cronstetten-stift.de

Heimleitung: Rosmarie Kubitza
Telefon: 069/975852-70
E-Mail: heimleitung@justina-von-cronstetten-stift.de

Verwaltung: Ute Schlegel
Telefon: 069/975852-72
E-Mail: verwaltung@justina-von-cronstetten-stift.de

 

Pflegedienstleitung: Peter Barwitzki
Telefon: 069/975852-39

E-Mail: pdl@justina-von-cronstetten-stift.de

Küchenleitung: Gaston Mayer
Telefon: 069/975852-49
  

Haustechnik: Stefan Sobioch
Telefon: 069/975852-74

E-Mail: haustechnik@justina-von-cronstetten-stift.de

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch zur Verfügung.

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