Heimkosten
Die Heimkosten decken folgende Leistungen ab:
- Unterkunft
- Betriebskosten des Gebäudes
- Hausmeisterservice
- Reinigung der Bewohnerzimmer und Allgemeinflächen
- Wäscheservice (mit Ausnahme der chemischen Reinigung)
- Verpflegung
- Verwaltung
- Betreuungsangebote
- Pflege
Neben den Heimkosten können bei Inanspruchnahme folgende weitere Kosten entstehen:
- zusätzliche Getränke siehe auch
- chemische Reinigung von Kleidungsstücken siehe auch
- Friseur siehe auch
- Fußpflege siehe auch
- Telefon siehe auch
Die Höhe des Heimentgelts richtet sich nach der Pflegestufe. Dazu muss jede/r Bewohner/in in eine Pflegestufe nach dem Pflegeversicherungsgesetz eingestuft sein. Ein Heimeinzug ohne Pflegestufe ( = die sogenannte Pflegestufe 0) ist in der Regel nicht möglich. Sollte ein/e Bewohner/in, die bereits in unserem Hause lebt, nachträglich in „Stufe 0“ zurückgestuft werden, kann sie/er unter der Voraussetzung, dass die Kosten selbst getragen werden können oder vom zuständigen Sozialhilfeträger übernommen werden, weiterhin in unserem Hause verbleiben.
Die Pflegestufe wird von der zuständigen Pflegekasse nach einem Gutachten des zuständigen Medizinischen Dienstes festgelegt
Unsere aktuellen Heimkosten betragen in:
Pflegestufe 0: € 93,67/Tag
Pflegestufe 1: € 109,68/Tag
Pflegestufe 2: € 131,10/Tag
Pflegestufe 3: € 152,55/Tag
Zu den Pflegekosten leisten die gesetzlichen Pflegekassen folgende Beträge:
Pflegestufe I € 1.064,-/Monat
Pflegestufe II € 1.330,-/Monat
Pflegestufe III € 1.612,-/Monat
Aufgrund des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes werden ab 01.01.2017 die bisherigen 3 Pflegestufen durch 5 Pflegegrade ersetzt. Die Kosten in den einzelnen Pflegegraden betragen bei uns:
PG 1 |
PG 2 | PG 3 | PG 4 | PG 5 | |
Pflegekosten | 40,74 € | 52,23 € | 68,41 € | 85,27 € | 92,83 € |
Ausbildungszuschlag | 2,99 € | 2,99 € | 2,99 € | 2,99 € | 2,99 € |
„Ehrenamtszuschlag“ | 0,39 € | 0,39 € | 0,39 € | 0,39 € | 0,39 € |
Unterkunft |
14,80 € | 14,80 € | 14,80 € | 14,80 € | 14,80 € |
Verpflegung |
9,86 € | 9,86 € | 9,86 € | 9,86 € | 9,86 € |
Investitionskosten | 29,90 € | 29,90 € | 29,90 € | 29,90 € | 29,90 € |
Gesamtentgelt | 98,68 € | 110,17 € | 126,35 € | 143,21 € | 150,77 € |
Die Leistungen der Pflegekassen ändern sich wie folgt:
Pflegegrad 1 € 125,-/Monat
Pflegegrad 2 € 770,-/Monat
Pflegegrad 3 € 1.262,-/Monat
Pflegegrad 4 € 1.775,-/Monat
Pflegegrad 5 € 2.005,-/Monat
Für die verbleibenden Kosten muss der/die Bewohner/in selbst aufkommen. Wenn er/sie dazu nicht in der Lage ist, kann das zuständige Sozialamt die Restkosten übernehmen. Dazu muss vor dem Heimeinzug ein entsprechender Antrag gestellt werden. Zuständig für alle Frankfurter Bürger/innen ist das
Sozialamt der Stadt Frankfurt
Rathaus für Senioren
Hansaallee 150
60322 Frankfurt
Tel.: 212-49922.
Für alle Interessenten, die ihren 1. Wohnsitz vor dem Heimeinzug außerhalb von Frankfurt haben, ist das örtliche Sozialamt für die Heimkostenübernahme zuständig.
Unsere Einrichtung ist gemeinnützig. Die Entgeltsätze entsprechen den Selbstkosten und sind daher auch von den Landesverbänden der Pflegekassen und vom Frankfurter Sozialamt anerkannt.