Pflege und ärztliche Versorgung
Inhalt der allgemeinen Pflege- und Betreuungsleistungen sind die im Einzelfall erforderlichen Hilfen zur Unterstützung im Tagesablauf, die teilweise oder vollständige Übernahme von Verrichtungen, die Beaufsichtigung und Anleitung. Die Selbständigkeit der Bewohner/innen soll dabei möglichst weit erhalten oder wiederhergestellt werden.
Soweit für die Erbringung der Pflege Hilfsmittel erforderlich sind, die ausschließlich der Pflegeerleichterung dienen, werden diese von unserer Einrichtung gestellt. Hilfsmittel, die in den Leistungsbereich der Gesetzlichen Krankenversicherung fallen, müssen für den/die Bewohner/in dagegen ärztlicherseits verordnet werden (z.B. individuell angepasste Rollstühle)
Die Pflegeleistungen umfassen je nach individuellem Bedarf im Einzelnen:
A) Grundpflege
- Hilfe beim Aufstehen und Zubettgehen
- Hilfe beim An- und Auskleiden
- Hilfe bei der Körperpflege
- Hilfe beim Baden und Duschen
- Hilfe bei Ausscheidungen
- Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
- Hilfe bei der Fortbewegung
- Hilfe bei der Nutzung von Hilfsmitteln
- Wechseln der Bettwäsche
- Hilfe beim Betten und bei der Lagerung
- Durchführung von prophylaktischen Maßnahmen
- Hilfe bei der Beschaffung von Medikamenten
- Begleitung zum Arzt bei ärztlichen Visiten
B.) Behandlungspflege gemäß ärztlicher Anordnung
- Verbandwechsel, Wundversorgung
- Einreibung, Wickel
- Blutzucker- und Blutdruckmessung
- Puls-, Temperatur- und Gewichtskontrolle
- Überwachung von Flüssigkeitsbilanzen
- Versorgung mit Kompressionsstrümpfen
- Injektionen
- Dekubitusversorgung
- Anuspraeterversorgung
- Katheterpflege
- Einlauf/Darmentleerung
- Medikamentenüberwachung und -verabreichung
- Sondenernährung
- spezielle Krankenbeobachtung und Krankenüberwachung
- Kälte- und Wärmebehandlung
- Bewegungs- und Gehübungen.
Dafür stehen ausgebildete Altenpfleger/innen und Krankenschwestern/Krankenpfleger rund-um-die-Uhr zur Verfügung. Der Anteil von ausgebildetem Personal liegt bei uns weit über der gesetzlich vorgeschriebenen Fachkraftquote von 50 Prozent.
Die ärztliche Versorgung erfolgt durch niedergelassene Ärztinnen/Ärzte. Dabei besteht für die Bewohner/innen freie Arztwahl unter der Bedingung, dass der behandelnde Arzt bzw. die behandelnde Ärztin zu regelmäßigen Hausbesuchen bei dem Bewohner/der Bewohnerin bereit ist. Sollte die/der bisherige/r Hausärztin/Hausarzt dazu nicht bereit sein, empfehlen wir, sich für einen der ortsansässigen Ärztinnen/Ärzte zu entscheiden, die ohnehin regelmäßig zu ärztlichen Visiten in unser Haus kommen. Bei Bedarf können Fachärzt/innen verschiedener Disziplinen konsiliarärztlich hinzugezogen werden