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Veränderung der Pflegebedürftigkeit

Ändert sich nach unserer Einschätzung der Pflege- oder Betreuungsbedarf eines Bewohners/einer Bewohnerin ist seine/ihre Einstufung in die Pflegeversicherung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) durch eine so genannte „Nachbegutachtung“ zu überprüfen. Der/die Bewohner/in bzw. sein/ihr gesetzliche/r Vertreter/in ist verpflichtet eine solche Nachbegutachtung nach unserer schriftlich begründeten Aufforderung bei der Pflegekasse zu beantragen.  

Sollte die Nachbegutachtung eine Änderung der Pflegestufe ergeben, werden sowohl unsere Leistungen als auch das Heimentgelt entsprechend angepasst.